Wettbewerb für gute Praxislösungen


Worum geht es dabei?

Der Wettbewerb für gute Praxislösungen, der von der EU-OSHA und ihren nationalen Focal Points organisiert wird, würdigt Organisationen, die nachweislich herausragende und innovative Ansätze im Bereich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verfolgen. Der Wettbewerb bietet eine ideale Möglichkeit, sich an der Kampagne zu beteiligen. Er gibt Organisationen die Chance, gute Praxislösungen vorzustellen und mit ganz Europa zu teilen.

Der Wettbewerb ist in zwei Phasen unterteilt. Die Wettbewerbsbeiträge werden zunächst auf nationaler Ebene bewertet. Anschließend tritt eine dreigliedrige paneuropäische Jury zusammen, um die Gesamtsieger auszuwählen.

Die Errungenschaften der in die engere Wahl gezogenen, empfohlenen und ausgezeichneten guten praktischen Lösungen werden von der EU-OSHA und ihrem Partnernetzwerk auf breiter Front beworben.

Wie kann man teilnehmen?

Die EU-OSHA freut sich über alle Einreichungen von interessierten Organisationen und Personen aus ganz Europa.  

Trägt Ihre Organisation bereits auf innovative Art und Weise zur Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit bei? Oder suchen Sie nach einem Weg, um die Vorteile eines guten Arbeitsschutzmanagements publik zu machen? Falls ja, empfiehlt sich der Wettbewerb für gute Praxislösungen – nehmen Sie noch heute daran teil!

  • Ich benötige weitere Informationen
    Weitere Informationen über den Aufruf zur Einreichung von Nominierungen finden Sie im Faltblatt zum Wettbewerb für gute Praxislösungen.
  • Ich möchte mich bewerben
    Wenn Sie an einer Bewerbung interessiert sind, laden Sie bitte das Bewerbungsformular herunter und kontaktieren Sie den Focal Point in Ihrem Land.

Häufig gestellten fragen

  • Welche Arten von guten praktischen Lösungen können als Beitrag eingereicht werden?

    Jedes wirksame und innovative Praxiskonzept für den Umgang mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kann eingereicht werden. In den Beiträgen sollte klar beschrieben werden, wie gute Managementpraktiken am Arbeitsplatz umgesetzt werden und was damit erreicht worden ist.

  • Was sollte in einem Beitrag veranschaulicht werden?

    In den Beiträgen sollte ein ganzheitlicher Ansatz für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dargelegt werden, der zu echten Verbesserungen führt und nachhaltig und auf andere Arbeitsplätze übertragbar ist. Die Jury achtet auch darauf, ob Kollektivmaßnahmen Vorrang gegenüber Maßnahmen eingeräumt wird, die auf den Einzelnen ausgerichtet sind, und ob die Arbeitnehmer und ihre Vertreter wirksam in die Maßnahmen einbezogen werden.

    Die Maßnahmen sollten auch die einschlägigen rechtlichen Anforderungen des Landes, in dem sie durchgeführt werden, einhalten und im Idealfall darüber hinausgehen.

  • Wer kann teilnehmen?

    Organisationen jeder Größe, die in einem EU-Mitgliedstaat, einem Bewerberland, einem potenziellen Bewerberland oder einem Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation tätig sind, können teilnehmen. Dazu gehören einzelne Unternehmen, Ausbildungsstätten und Mitglieder der Bildungsgemeinschaft, Arbeitgeber- und Berufsverbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sowie offizielle Kampagnenpartner.

  • Welche Fristen sind einzuhalten?

    Informieren Sie sich über die Fristen in Ihrem Land.