Rechtsvorschriften


Risiken, die sich aus der Digitalisierung am Arbeitsplatz ergeben, fallen in den Anwendungsbereich der Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Ziel ist es, die Menschen vor arbeitsbedingten Risiken zu schützen und die Verantwortung des Arbeitgebers für die Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu stärken.

Zu einigen Risiken gibt es spezifische Richtlinien:

betrifft die Wartung von Ausrüstung und Geräten

befasst sich mit der Organisation der Arbeitszeit

legt einen Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten fest

Im Bereich der künstlichen Intelligenz hat die EU mehrere legislative und nichtlegislative Initiativen vorgeschlagen und eingeleitet: